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LKW mit ausländischem Kennzeichen, Unfall in Deutschland – welches Recht gilt?

Dauer 06:22 · 2026-09-25

Ein Sattelzug aus Polen, Litauen oder Rumänien verunglückt auf einer deutschen Autobahn. Welches Recht gilt, wer zahlt, was der Grundsatz der vollständigen Wiederherstellung bei klarer Haftung bedeutet, warum bei einem LKW jeder Standtag zählt und was ein unabhängiges Gutachten am Abschleppplatz leistet. Mit Checkliste für Fahrer und Disponenten. Gesprochen von einer KI-Stimme. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kontakt nur per WhatsApp: +49 160 3388333 (Deutsch) oder +48 600 920 920 (Polnisch).

Diese Folge wird von einer KI-Stimme gesprochen (Art. 50 KI-Verordnung).

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Transkript der Folge

LKW mit ausländischem Kennzeichen, Unfall in Deutschland – welches Recht gilt? Ein Podcast von MOTOEXPERT, dem europäischen Netzwerk unabhängiger Kfz-Sachverständiger.

Diese Folge wird von einer KI-Stimme gesprochen.

Ein Sattelzug aus Polen, Litauen oder Rumänien. Ein Auffahrunfall auf der A2 bei Hannover, nachts, im Baustellenbereich. Der Fahrer ist unverletzt, die Zugmaschine ist schwer beschädigt, der Auflieger steht quer, die Ladung muss umgeladen werden. Die Spedition sitzt in Warschau, die Versicherung im Heimatland, der Unfallgegner ist ein deutscher Transporter. Wer regelt jetzt was, und nach welchem Recht?

Die erste Antwort ist einfach und überrascht viele: Es gilt deutsches Recht. Innerhalb der Europäischen Union bestimmt die Rom-Zwei-Verordnung, welches Recht bei einem Unfall gilt. In der Regel ist das das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Das Kennzeichen spielt dafür keine Rolle. Ein polnischer LKW, der in Deutschland verunglückt, wird nach deutschen Regeln beurteilt.

Die zweite Frage ist: Wer zahlt? Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.

Wenn der Unfallgegner haftet und in Deutschland versichert ist, richtet sich der Anspruch gegen dessen Haftpflichtversicherung. Ist der Unfallgegner selbst aus dem Ausland, kommt das System der Grünen Karte ins Spiel, mit dem Deutschen Büro Grüne Karte als Anlaufstelle. Und für den Halter im Ausland gibt es eine Besonderheit aus dem europäischen Recht: Er kann den Schaden auch von zu Hause aus über einen Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers geltend machen. Ob das im Einzelfall der beste Weg ist, klärt ein Fachanwalt.

Wenn die Haftung des Unfallgegners eindeutig ist, gilt in Deutschland ein Grundsatz, den Sie kennen sollten: die vollständige Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall, geregelt in Paragraf zweihundertneunundvierzig des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dazu können die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert gehören, die Kosten des Sachverständigen, Abschlepp- und Standkosten und bei einem gewerblich genutzten LKW auch der Ausfall des Fahrzeugs. Ob und in welcher Höhe diese Positionen im konkreten Fall erstattet werden, ist eine Rechtsfrage. Das entscheidet nicht der Sachverständige.

Ist die Haftung dagegen strittig, zum Beispiel weil beide Seiten sich gegenseitig die Schuld geben, ändert sich die Lage. Dann geht es zuerst um die Frage der Verantwortung, und dafür braucht es Beweise und einen Anwalt. Auch hier ist die Aufgabe des Sachverständigen wichtig, aber anders: Er sichert, was später niemand mehr rekonstruieren kann.

Und was ist mit dem eigenen Fahrzeug, wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat? Dann zahlt niemand vom Gegner. Es bleibt die eigene Kaskoversicherung, nach den Regeln des eigenen Vertrags. Das ist ein anderes Thema, dem wir eine eigene Folge widmen.

Bei einem LKW kommt ein Faktor dazu, den Pkw-Fahrer so nicht kennen: die Zeit. Jeder Tag, an dem die Zugmaschine steht, kostet Geld. Der Auflieger steht auf einem Abschleppplatz mit Standgebühren, die täglich wachsen. Die Ladung hat einen Empfänger, der wartet. Deshalb muss die Beweissicherung schnell gehen, und sie muss dort stattfinden, wo das Fahrzeug steht.

Genau das ist die Rolle des unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Er fährt zum Abschleppplatz oder in die Werkstatt, dokumentiert Zugmaschine und Auflieger, Aufbau, Ladungssicherung und Spuren. Er ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Ergebnis ist ein Gutachten auf Deutsch, das der Versicherer des Unfallgegners versteht und das die Spedition in ihrer eigenen Sprache erklärt bekommt. Für den Halter im Ausland ist dieses Dokument die technische Grundlage des gesamten Anspruchs.

Was MOTOEXPERT nicht tut, sagen wir offen: Wir vertreten niemanden rechtlich, wir verhandeln nicht mit Versicherern, und wir versprechen keine Ergebnisse. Für die rechtliche Seite empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Erfahrung in grenzüberschreitenden Fällen.

Die Checkliste für Fahrer und Disponenten in den ersten Stunden.

Eins: Unfallstelle sichern und die Polizei rufen. Bei einem LKW-Unfall auf der Autobahn immer.

Zwei: Fotos von allem. Beide Fahrzeuge, Kennzeichen, Endlage, Bremsspuren, Schäden im Detail, Ladung.

Drei: den europäischen Unfallbericht ausfüllen, aber keine Schuld anerkennen und nichts unterschreiben, was nicht verstanden wird.

Vier: notieren, wohin abgeschleppt wird, und den Abschleppdienst nach den Standkosten fragen.

Fünf: nicht reparieren und nichts am Fahrzeug verändern, bevor es begutachtet ist.

Sechs: die Spedition informiert sofort ihre Versicherung und sichert Frachtpapiere und Fahrtenschreiberdaten.

Wenn ein LKW, Auflieger oder Transporter mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland verunglückt ist, erreichen Sie MOTOEXPERT per WhatsApp: plus vier neun, eins sechs null, drei drei acht acht drei drei drei. Auf Polnisch: plus vier acht, sechs null null, neun zwei null, neun zwei null. Schicken Sie den Standort des Fahrzeugs, Fotos und eine kurze Beschreibung.

Diese Folge ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Das war der MOTOEXPERT Großschaden-Podcast. Bis zur nächsten Folge.

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