Überschwemmung ist in der deutschen Teilkasko als Naturgefahr versichert – auch im Ausland, solange das Fahrzeug im Geltungsbereich der Grünen Karte steht. Nach dem Unwetter „Adam“ in der Provinz Valencia lohnt ein Blick in die Police: Nicht jede Klausel ist gleich.
Darauf kommt es an
- Elementarschäden: Überschwemmung, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Erdrutsch – meist in der Teilkasko.
- Auslandsaufenthalt: Einige Tarife begrenzen den Schutz bei dauerhaft im Ausland abgestellten Fahrzeugen (z. B. über 6 oder 12 Monate). Prüfen Sie die Bedingungen.
- Zubehör und Inventar: Fest verbaut (Markise, Sat-Anlage) ist meist mitversichert, loses Inventar nicht – dafür Hausrat- oder Campingversicherung.
- Selbstbeteiligung: In der Teilkasko üblich 150 €; bei Totalschaden wird sie vom Nettoschaden abgezogen.
Grob fahrlässig?
Wer trotz amtlicher Unwetterwarnung (AEMET Aviso rojo) sein Fahrzeug in einer bekannten Überschwemmungszone stehen lässt, riskiert Diskussionen mit dem Versicherer. Das Gutachten dokumentiert den tatsächlichen Hergang und die Wasserhöhe – nüchtern und nachvollziehbar. Für die rechtliche Bewertung ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zuständig.
Einsatzgebiet
Besichtigungen vor Ort in Oliva, Gandía, Daimús, Miramar, Bellreguard, Piles, Dénia, Jávea, Pego (Comarca La Safor und Marina Alta, Costa Blanca, Provinzen Valencia und Alicante). Ohne Transport des Fahrzeugs, Gutachten auf Deutsch nach deutschem Standard.
Wer darf den Sachverständigen beauftragen – und wie Sie MOTOEXPERT ins Spiel bringen
Nach den Versicherungsbedingungen (AKB) hat im Kaskoschaden allein Ihr Versicherer das Recht, den Sachverständigen zu beauftragen. Das ist das sogenannte Weisungsrecht. Sie als Versicherungsnehmer können das Gutachten nicht selbst in Auftrag geben – aber Sie haben großen Einfluss darauf, wer es erstellt. Sagen Sie Ihrem Versicherer, dass Sie eine Besichtigung vor Ort durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen des MOTOEXPERT Netzwerks wünschen. Dafür gibt es zwei Wege:
Weg 1 – der schnelle Weg: Sie informieren Ihren Versicherer
- Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung (Hotline, App oder Online-Formular).
- Nennen Sie den Standort des Fahrzeugs (Campingplatz, Ort) und sagen Sie: „Ich wünsche die Begutachtung vor Ort durch MOTOEXPERT – Netzwerk Internationaler Kfz-Sachverständiger.“
- Geben Sie unsere Kontaktdaten weiter: WhatsApp/Telefon +49 160 3388333.
- Der Versicherer meldet sich bei uns, wir klären Auftragsumfang und Honorar direkt mit ihm und beginnen nach Eingang des Auftrags mit der Besichtigung.
Dieser Weg ist in der Regel der schnellste. Die deutschen Versicherer kennen unsere Arbeitsweise und unser Verfahren aus vielen Auslandsschäden; eine Beauftragung von MOTOEXPERT ist für sie Routine und wird erfahrungsgemäß nicht abgelehnt.
Weg 2 – wir nehmen Kontakt mit Ihrem Versicherer auf
Wenn Sie möchten, übernehmen wir den ersten Kontakt. Schicken Sie uns per WhatsApp an +49 160 3388333:
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
- Name der Versicherung und Ihre Versicherungsscheinnummer (Policennummer), falls vorhanden auch die Schadennummer,
- einige Fotos des Schadens und den Standort (Campingplatz, Parzelle),
- Ihren Namen und eine Rückrufnummer.
Wir setzen uns dann mit Ihrem Versicherer in Verbindung und bitten um den Gutachtenauftrag. Sobald er vorliegt, vereinbaren wir den Besichtigungstermin mit Ihnen.
Bitte beachten: Beide Wege führen zum selben Ergebnis – einem Gutachtenauftrag Ihres Versicherers an MOTOEXPERT. Ohne diesen Auftrag dürfen wir im Kaskoschaden nicht für Sie tätig werden; ein selbst beauftragtes Gutachten müsste der Versicherer nicht erstatten.
Fotos des Schadens per WhatsApp an +49 160 3388333 – Sie erhalten eine erste Einschätzung. Auch Angehörige in Deutschland können für Betroffene vor Ort Kontakt aufnehmen.
Video: MOTOEXPERT vor Ort in Oliva
Aktualisiert am 26. Oktober 2026.
MOTOEXPERT – Netzwerk Internationaler Kfz-Sachverständiger. Wir erstellen Gutachten; rechtliche Vertretung übernimmt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
