
- Verband MOTOEXPERT
- ISO/IEC 17024
- Besichtigung in 48–72 h
- Gutachten auf Deutsch
- Großschaden ab 10.000 €
Das Wichtigste in Kürze
- Werkstattsteuerung nach Großschaden: fester Ablauf, Besichtigung in 48–72 h, Gutachten auf Deutsch in abgestimmtem Format.
- Vor jeder Reparatur dokumentieren: Was einmal instandgesetzt ist, lässt sich nicht mehr feststellen.
- Besichtigung in der Regel in 48 bis 72 Stunden, Gutachten auf Deutsch.
Worauf es im Bestand ankommt
„Werkstattsteuerung nach Großschaden” verlangt vor allem eines: dass jede Feststellung sofort dokumentiert vorliegt. Ein einzelnes nicht lieferbares Strukturteil kann die gesamte Wirtschaftlichkeitsrechnung kippen.
Prozess und Service-Level
Je früher die Akte steht, desto weniger muss später rekonstruiert werden.
- Einheitliche Dokumentation über alle Fahrzeuge des Bestands hinweg
- Abstimmung mit Werkstatt, Abstellplatz und, falls nötig, Leasinggeber
- Auswertung wiederkehrender Schadenbilder im Bestand
- Besichtigung in der Regel innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach Meldung
- Meldung über einen festen Kanal, mit Fotos und Standort
- Datenverarbeitung nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung, mit Auftragsverarbeitungsvertrag
- Antworten auf Prüfberichte des Versicherers auf Grundlage des dokumentierten Befunds
Preise und Konditionen werden individuell abgestimmt und sind nicht Gegenstand dieser Seite.
Typischer Fall (anonymisiertes Beispiel, aus mehreren Vorgängen zusammengesetzt): Das Fahrzeug (Auflieger) wird nach dem Schaden in eine Werkstatt gebracht, die Instandsetzung ist bereits terminiert. Erst die Demontage zeigt, dass neben dem sichtbaren Bereich auch Verbindungspunkte betroffen sind. Nach Demontage und Vermessung liegt der Instandsetzungsaufwand über dem Wiederbeschaffungsaufwand; der Fall wird als wirtschaftlicher Totalschaden bewertet, mit belegtem statt geschätztem Restwert.
Regulierungsgrundlage: Haftpflicht und Kasko
Zwei Wege sind möglich: die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers bei Fremdverschulden und die eigene Kaskoversicherung nach VVG/AKB bei Elementar-, Brand- und Diebstahlereignissen. Beide Wege führen zu unterschiedlichen Fristen, Nachweispflichten und Bewertungsmaßstäben. Deshalb wird die Zuordnung vor der Aufnahme geklärt und nicht danach.
MOTOEXPERT erstellt das Gutachten und die Bewertungsgrundlage. Rechtliche Schritte gehören in die Hand eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, den wir bei Bedarf empfehlen.
Was unmittelbar nach dem Ereignis zu tun ist
Was in den ersten Stunden geschieht, bestimmt, wie belastbar die Bewertung später ist.
- Den Versicherer über das Ereignis informieren und die eigene Meldung dokumentieren.
- Bergungs- und Transportbelege aufbewahren; sie gehören zur Schadenaufstellung.
- Fahrzeug sichern und den Standort so wählen, dass eine Besichtigung ohne Umverbringung möglich ist.
- Bei Auslandsschäden die Angaben zur gegnerischen Versicherung und zum Kennzeichen sichern.
- Fristen aus Vertrag oder Anschreiben notieren und den Eingang der Post festhalten.
Was in der Praxis am häufigsten schiefgeht
Fast alle davon entstehen aus Zeitdruck, nicht aus Unkenntnis.
- Die Kalibrierung der Assistenzsysteme fehlt in der Kalkulation und wird später nicht erstattet.
- Ereignisdaten der Steuergeräte werden erst nach Beginn der Arbeiten ausgelesen — oder gar nicht.
- Das Fahrzeug wird freigegeben, obwohl eine Nachbesichtigung noch nötig gewesen wäre.
- Der Restwert wird aus einem Angebot übernommen, dessen Herkunft niemand prüfen kann.
- Die Aufstellung nennt Beträge, aber keine Quelle, aus der sie abgeleitet sind.
Ablauf: von der Meldung bis zum Gutachten
Nach der Meldung stimmen wir Ort und Zeit der Besichtigung ab; in der Regel erfolgt sie innerhalb von 48 bis 72 Stunden. Aufgenommen wird vor Ort, das Gutachten wird auf Deutsch erstellt und an die vereinbarten Empfänger übermittelt.
Was hier beschrieben wird, gilt für Schäden ab ca. 10 000 € und für Totalschäden.
Länder-Desk
Am Anfang steht kein Formular, sondern eine Bildstrecke. Schadenfotos, Standort und ein Satz zum Hergang reichen, damit der zuständige Sachverständige den Fall einordnen und den Termin setzen kann.
Häufige Fragen
Übernimmt MOTOEXPERT auch die rechtliche Seite?
Nein. MOTOEXPERT ist Kfz-Sachverständiger und erstellt die technische Feststellung und Bewertung. Für die rechtliche Durchsetzung empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht; diese Trennung ist gewollt und entspricht der Rolle eines unabhängigen Sachverständigen.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Das hängt von der Regulierungsgrundlage ab. Bei eindeutiger Haftung eines Dritten in Deutschland gelten andere Regeln als bei einer Abwicklung über die eigene Kaskoversicherung. Wir klären diese Frage vor der Beauftragung, damit es später keine Überraschung gibt.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag beziffert Reparaturkosten aus Sicht einer Werkstatt. Ein Gutachten stellt zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und den Schadenhergang fest — also genau die Größen, aus denen sich die Totalschadenfrage überhaupt erst beantworten lässt.
Kann die Besichtigung im Ausland stattfinden?
Ja. Das Netzwerk der Sachverständigen arbeitet europaweit, und ein erheblicher Teil der Fälle betrifft Schäden, die außerhalb des Heimatlands des Halters eingetreten sind. Standort, Zugänglichkeit und Verwahrort bestimmen den Termin, nicht die Landesgrenze.
In welcher Sprache wird das Gutachten erstellt?
Auf Deutsch. Das Gutachten wird in Deutschland gelesen und geprüft, deshalb ist Deutsch die Arbeitssprache des Dokuments. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber führen wir daneben auf Polnisch, Deutsch oder Englisch, je nachdem, was für den Fall praktisch ist.
Weiterführend
Schadenarten
- Hagel auf Plane und Koffer — Auflieger
- Rahmenverzug am Auflieger — Auflieger
- Aufbauschaden nach Kollision — Auflieger
Länder-Desk
Quellen
Marken- und Modellnamen dienen ausschließlich der Beschreibung; es besteht keine Verbindung zu den Herstellern. MOTOEXPERT ist als Kfz-Sachverständiger tätig und erbringt keine Rechtsdienstleistungen; für die Vertretung empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.