
- Verband MOTOEXPERT
- ISO/IEC 17024
- Besichtigung in 48–72 h
- Gutachten auf Deutsch
- Großschaden ab 10.000 €
Das Wichtigste in Kürze
- Die 130-Prozent-Regel: Begriff, Bedeutung bei Großschäden und die Fehler, die dabei am meisten kosten.
- Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein Gutachten; er ist eine Werkstattkalkulation, keine Bewertung.
- Schadenfotos per WhatsApp genügen für die erste Einschätzung und die Terminierung.
Definition
„Die 130-Prozent-Regel” beschreibt den Punkt, an dem die Instandsetzung ihren wirtschaftlichen oder technischen Sinn verliert. Die Einordnung gehört an den Anfang der Bearbeitung, nicht in die Schlussabrechnung. In der Praxis ist das einer der Punkte, an denen die Bewertungen von Geschädigtem und Versicherer auseinandergehen. Eine belastbare Antwort setzt voraus, dass der Umfang des Schadens vollständig erfasst ist.
Warum der Begriff bei großen Schäden zählt
Je größer der Schaden, desto stärker wirkt sich eine Ungenauigkeit an dieser Stelle auf das Ergebnis aus. In der Regulierung ist das regelmäßig einer der Punkte, an denen die Bewertungen auseinandergehen. Wer diesen Begriff kennt, erkennt schneller, wo eine Kürzung ansetzt.
Häufige Fehler in der Abwicklung
Fast alle davon entstehen aus Zeitdruck, nicht aus Unkenntnis.
- Vorschäden werden nicht abgegrenzt, wodurch die gesamte Aufstellung angreifbar wird.
- Die Kalibrierung der Assistenzsysteme fehlt in der Kalkulation und wird später nicht erstattet.
- Der Bewertungsstichtag wird mit dem Besichtigungstag verwechselt.
- Zubehör und mitgeführte Ausrüstung werden gar nicht erst erfasst.
- Erklärungen zum Schadenumfang werden abgegeben, bevor der Umfang überhaupt feststeht.
Typischer Fall (anonymisiertes Beispiel, aus mehreren Vorgängen zusammengesetzt): Der Halter meldet den Schaden erst, nachdem das Fahrzeug (Sattelzugmaschine) bereits verbracht worden ist. Der erste Kostenvoranschlag bleibt deutlich unter dem späteren Ergebnis, weil verdeckte Bereiche nicht geöffnet wurden. Nach Demontage und Vermessung liegt der Instandsetzungsaufwand über dem Wiederbeschaffungsaufwand; der Fall wird als wirtschaftlicher Totalschaden bewertet, mit belegtem statt geschätztem Restwert.
Haftpflicht oder Kasko — welche Grundlage greift
Maßgeblich ist, wie der Schaden entstanden ist: bei Anstoß durch einen Dritten die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, bei Naturereignissen, Brand oder Diebstahl die eigene Kaskoversicherung nach VVG/AKB. Die beiden Wege unterscheiden sich in Fristen, Nachweispflichten und im Bewertungsmaßstab erheblich. Die Einordnung steht deshalb am Anfang der Bearbeitung.
MOTOEXPERT erstellt das Gutachten und die Bewertungsgrundlage. Rechtliche Schritte gehören in die Hand eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, den wir bei Bedarf empfehlen.
Was jetzt zählt: die ersten Stunden
Diese Schritte lassen sich auch ohne technische Vorkenntnisse erledigen.
- Fahrzeugpapiere, Nachweise zu Ausstattung und Wartung sowie Angaben zur Laufleistung zusammenstellen.
- Ereignis- und Fehlerdaten der Steuergeräte sichern lassen, bevor Arbeiten beginnen.
- Betriebsflüssigkeiten und mögliche Umweltgefährdung am Standort melden.
- Notieren, wer das Fahrzeug seit dem Ereignis bewegt oder geöffnet hat.
- Ort, Zeit und beteiligte Fahrzeuge festhalten, ebenso Namen möglicher Zeugen.
Der Weg von den ersten Fotos zum Gutachten
Nach der Meldung klärt sich zuerst, wo das Fahrzeug steht und wer Zugang gewährt. Danach folgt die Besichtigung, im Regelfall in 48 bis 72 Stunden, und im Anschluss das Gutachten in deutscher Sprache.
Beschrieben werden hier Fälle ab ca. 10 000 € Schadenhöhe sowie Totalschäden.
Länder-Desk
Am Anfang steht kein Formular, sondern eine Bildstrecke. Schadenfotos, Standort und ein Satz zum Hergang reichen, damit der zuständige Sachverständige den Fall einordnen und den Termin setzen kann.
Häufige Fragen
In welcher Sprache wird das Gutachten erstellt?
Auf Deutsch. Das Gutachten wird in Deutschland gelesen und geprüft, deshalb ist Deutsch die Arbeitssprache des Dokuments. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber führen wir daneben auf Polnisch, Deutsch oder Englisch, je nachdem, was für den Fall praktisch ist.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag beziffert Reparaturkosten aus Sicht einer Werkstatt. Ein Gutachten stellt zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und den Schadenhergang fest — also genau die Größen, aus denen sich die Totalschadenfrage überhaupt erst beantworten lässt.
Welche Unterlagen werden für die Bewertung gebraucht?
Fahrzeugpapiere, Angaben zu Erstzulassung und Laufleistung, Ausstattungs- und Wartungsnachweise sowie alles zum Schadenereignis: Fotos, Meldungen, gegebenenfalls Polizeiunterlagen. Fehlende Unterlagen halten die Bewertung nicht auf, verringern aber ihre Aussagekraft.
Kann die Besichtigung im Ausland stattfinden?
Ja. Das Netzwerk der Sachverständigen arbeitet europaweit, und ein erheblicher Teil der Fälle betrifft Schäden, die außerhalb des Heimatlands des Halters eingetreten sind. Standort, Zugänglichkeit und Verwahrort bestimmen den Termin, nicht die Landesgrenze.
Wie schnell kann die Besichtigung stattfinden?
In der Regel innerhalb von 48 bis 72 Stunden nach der Meldung. Maßgeblich sind Standort und Zugänglichkeit des Fahrzeugs. Für die Terminierung genügen zunächst Schadenfotos und der Verwahrort; alles Weitere stimmen wir direkt mit der Werkstatt oder dem Abstellplatz ab.
Weiterführend
Schadenarten
- Kran- und Rangierschaden mit Auflieger — Sattelzugmaschinen
- Schaden an Sattelkupplung und Königszapfen — Sattelzugmaschinen
- Umkippen und Umsturz — Sattelzugmaschinen
Länder-Desk
Quellen
Marken- und Modellnamen dienen ausschließlich der Beschreibung; es besteht keine Verbindung zu den Herstellern. MOTOEXPERT ist als Kfz-Sachverständiger tätig und erbringt keine Rechtsdienstleistungen; für die Vertretung empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.